Nettolohnoptimierung

Mehr Netto vom Brutto – ohne dass es Sie mehr kostet.

Von 100 € Gehaltserhöhung kommen beim Mitarbeiter oft nur rund 50 € an. Steuerfreie Gehaltsextras kommen zu 100 % an. Über 20 Bausteine im Überblick – mit Gesetzesgrundlage und Praxishinweis.

Was sind Lohnbausteine?

Der Hebel der Nettolohnoptimierung

Als Lohnbausteine bezeichnet man alle Bestandteile des Entgelts neben dem Grundlohn – vom Sachbezug über den Fahrtkostenzuschuss bis zur betrieblichen Altersvorsorge. Entscheidend ist ihre steuerliche Behandlung: Manche sind vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, andere werden pauschal versteuert. Wer statt einer Gehaltserhöhung die richtigen Bausteine einsetzt, erhöht das Netto des Mitarbeiters, ohne dass die Arbeitgeberkosten im gleichen Maß steigen.

Fast alle steuerfreien Bausteine müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine bloße Gehaltsumwandlung erfüllt die Voraussetzung meist nicht.

Fast jeder Baustein hat eine Betragsgrenze. Wird sie überschritten, kann der gesamte Betrag – nicht nur der übersteigende Teil – steuerpflichtig werden.

Die Klassiker

Beliebte Bausteine für (fast) jedes Unternehmen

50-€-Sachbezug

50 € / Monatsteuer- und beitragsfrei

Gutscheine, Tank- oder Shopping-Karten bis 50 € pro Monat bleiben steuer- und beitragsfrei. Wichtig: Es muss ein echter Sachbezug sein und die Grenze darf keinesfalls überschritten werden – sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

So läuft's praktisch: Gutschein-Anbieter wählen, jedem Mitarbeiter monatlich denselben Betrag zuwenden. Wir überwachen die 50-€-Grenze inklusive anderer Sachbezüge.

Fundstelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Jobticket & Deutschlandticket

unbegrenztsteuerfrei (kombinierbar mit 50-€-Sachbezug)

Zuschüsse zu Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und lassen sich mit dem 50-€-Sachbezug kombinieren. Der Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale des Mitarbeiters angerechnet.

So läuft's praktisch: Abo-Rechnung bzw. Ticketnachweis je Mitarbeiter einreichen. Wir erfassen ihn steuerfrei und weisen die Anrechnung auf die Entfernungspauschale korrekt aus.

Fundstelle: § 3 Nr. 15 EStG

Dienstrad & E-Bike

0,25 % des UVP bei Gehaltsumwandlungsteuerfrei bei Zusatzleistung; 0,25-%-Regelung bei Umwandlung

Wird das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung greift die günstige 0,25-%-Versteuerung. Ein Klassiker mit hohem Begeisterungsfaktor.

So läuft's praktisch: Leasing- und Überlassungsvertrag plus unverbindliche Preisempfehlung (UVP) einreichen. Wir richten die 0,25-%-Versteuerung bzw. die steuerfreie Überlassung dauerhaft ein.

Fundstelle: § 3 Nr. 37 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Betriebliche Gesundheitsförderung

600 € / Jahrsteuer- und beitragsfrei

Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse – von Rückenschule bis Ernährungsberatung – bleiben steuer- und beitragsfrei.

So läuft's praktisch: Kursrechnung plus Zertifizierungsnachweis (Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle Prävention) einreichen. Wir führen je Mitarbeiter das 600-€-Jahreskonto.

Fundstelle: § 3 Nr. 34 EStG

Kindergartenzuschuss

unbegrenztsteuer- und beitragsfrei

Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind ohne Betragsgrenze steuer- und beitragsfrei – eines der wirkungsvollsten Extras für junge Familien. Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.

So läuft's praktisch: Kita-Vertrag oder Gebührenbescheid plus Zahlungsnachweis einreichen. Die Belege archivieren wir revisionssicher am Lohnkonto.

Fundstelle: § 3 Nr. 33 EStG

Handy & Laptop vom Chef

unbegrenzt (Überlassung); 20 € / Monat (Auslagenersatz)steuerfrei

Die Überlassung betrieblicher Geräte zur privaten Nutzung ist unbegrenzt steuerfrei. Alternativ: pauschaler Auslagenersatz von bis zu 20 € monatlich für die private Telefon-/Internetnutzung im Job.

So läuft's praktisch: Kurze Überlassungsvereinbarung (Gerät bleibt Firmeneigentum) genügt – einmalig an uns. Für den 20-€-Auslagenersatz reicht die Pauschalregelung ohne Einzelnachweise.

Fundstelle: § 3 Nr. 45 und Nr. 50 EStG

Mobilität & Verpflegung

Arbeitsweg und Alltag unterstützen

Fahrtkostenzuschuss

bis zum zulässigen Höchstbetrag15 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können mit 15 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei für beide Seiten.

So läuft's praktisch: Je Mitarbeiter einmalig die einfache Entfernung in Kilometern und die Arbeitstage pro Woche melden. Wir berechnen den zulässigen Höchstbetrag und die 15-%-Pauschalsteuer automatisch.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 EStG

Essenszuschuss & Restaurantschecks

amtlicher SachbezugswertSachbezugswert oder Pauschalversteuerung

Mahlzeiten werden nur mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt oder pauschal versteuert – ein spürbares Plus im Alltag, das sich digital sehr einfach abwickeln lässt.

So läuft's praktisch: Am einfachsten über einen digitalen Essensmarken-Anbieter – dessen Monatsabrechnung einreichen. Alternativ die Anzahl der bezuschussten Arbeitstage je Mitarbeiter melden.

Fundstelle: § 8 Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 2 EStG

Erholungsbeihilfe

156 € Mitarbeiter + 104 € Partner + 52 € je Kind / Jahr25 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Partner, 52 € je Kind – jährlich, pauschal mit 25 % versteuert und sozialversicherungsfrei. Perfekt zur Urlaubszeit.

So läuft's praktisch: Familienstand und Kinderzahl je Mitarbeiter melden und die Beihilfe zeitnah zum Urlaub auszahlen lassen. Die Pauschalversteuerung übernehmen wir.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

Internetzuschuss

50 € / Monat25 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

Zuschüsse zu den privaten Internetkosten können bis 50 € monatlich mit 25 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei.

So läuft's praktisch: Einmalige schriftliche Erklärung des Mitarbeiters über seine monatlichen Internetkosten einreichen. Wir richten den Zuschuss mit 25-%-Pauschalierung dauerhaft ein.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG

Motivation & Vorsorge

Langfristig binden und absichern

SFN-Zuschläge

feste Prozentsätze vom Grundlohnsteuer- und beitragsfrei

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu festen Prozentsätzen vom Grundlohn steuer- und beitragsfrei – bares Geld für Schichtbetriebe.

So läuft's praktisch: Monatliche Stundenaufzeichnungen mit Datum, Uhrzeit und Schichtart je Mitarbeiter einreichen. Wir wenden die steuerfreien Prozentsätze automatisch korrekt an.

Fundstelle: § 3b EStG

Betriebliche Altersvorsorge

bis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % beitragsfreisteuerfrei bis 8 % BBG, SV-frei bis 4 % BBG

Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei – das Standardinstrument der Mitarbeiterbindung.

So läuft's praktisch: Versicherungsvertrag und Entgeltumwandlungsvereinbarung je Mitarbeiter einreichen. Wir richten die Beiträge inklusive Arbeitgeberzuschuss und Überwachung der Freibeträge ein.

Fundstelle: § 3 Nr. 63 EStG

Betriebsveranstaltungen

110 € je Veranstaltung, max. 2 pro Jahrsteuerfrei bis 110 €; darüber Pauschalversteuerung möglich

Bis zu zwei Feste im Jahr mit je 110 € pro Mitarbeiter bleiben steuerfrei – darüber hinaus ist eine günstige Pauschalversteuerung möglich.

So läuft's praktisch: Nach der Feier Teilnehmerliste und alle Kostenbelege einreichen. Wir prüfen den 110-€-Freibetrag pro Kopf und versteuern einen etwaigen Mehrbetrag günstig pauschal.

Fundstelle: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 EStG

Fortbildung & Studium

unbegrenzt bei überwiegendem Betriebsinteressesteuer- und beitragsfrei

Übernommene Fortbildungskosten und Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium sind steuer- und beitragsfrei – Weiterbildung als Gehaltsbestandteil.

So läuft's praktisch: Rechnung auf das Unternehmen ausstellen lassen und eine kurze Vereinbarung zum beruflichen Bezug der Fortbildung beilegen. Wir dokumentieren die Steuerfreiheit am Lohnkonto.

Fundstelle: § 19 EStG i. V. m. BMF-Schreiben

Weitere Bausteine

Spezialfälle mit echtem Sparpotenzial

Dienstwagen0,25 % UVP (E-Auto), 0,5 % (Plug-in-Hybrid), 1 % (Verbrenner) · § 8 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Personalrabatt1.080 € / Jahr (zzgl. 4 % Bewertungsabschlag) · § 8 Abs. 3 EStG
Arbeitgeberdarlehen2.600 € Restsaldo · § 8 Abs. 2 EStG i. V. m. BMF-Schreiben
Gruppenunfallversicherungpauschalierbar mit 20 % · § 40b Abs. 3 EStG
Notfall-Kinderbetreuung600 € / Jahr · § 3 Nr. 34a EStG
Sammelbeförderungunbegrenzt · § 3 Nr. 32 EStG

Der Haken

Korrekte Abrechnung ist entscheidend

Fast alle Bausteine haben Bedingungen: Viele gelten nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, haben strenge Betragsgrenzen und müssen sauber in der Lohnabrechnung erfasst werden. Fehler fliegen bei der Betriebsprüfung auf – dann drohen Nachzahlungen für Jahre. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir rechnen Ihre Gehaltsextras korrekt, prüfungssicher und dauerhaft ab.

Die steuerliche Gestaltungsberatung, welche Bausteine für Sie optimal sind, übernimmt Ihr Steuerberater – gern auch einer aus unserem Netzwerk.

Bereit für mehr Netto?

Wir richten Ihre Gehaltsbausteine korrekt und dauerhaft in der Lohnabrechnung ein.

Hinweis: Diese Übersicht ist eine allgemeine Information (Stand 2026, Angaben ohne Gewähr) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.