Nettolohnoptimierung
Mehr Netto vom Brutto – ohne dass es Sie mehr kostet.
Von 100 € Gehaltserhöhung kommen beim Mitarbeiter oft nur rund 50 € an. Steuerfreie Gehaltsextras kommen zu 100 % an. Über 20 Bausteine im Überblick – mit Gesetzesgrundlage und Praxishinweis.
Was sind Lohnbausteine?
Der Hebel der Nettolohnoptimierung
Als Lohnbausteine bezeichnet man alle Bestandteile des Entgelts neben dem Grundlohn – vom Sachbezug über den Fahrtkostenzuschuss bis zur betrieblichen Altersvorsorge. Entscheidend ist ihre steuerliche Behandlung: Manche sind vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, andere werden pauschal versteuert. Wer statt einer Gehaltserhöhung die richtigen Bausteine einsetzt, erhöht das Netto des Mitarbeiters, ohne dass die Arbeitgeberkosten im gleichen Maß steigen.
Fast alle steuerfreien Bausteine müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine bloße Gehaltsumwandlung erfüllt die Voraussetzung meist nicht.
Fast jeder Baustein hat eine Betragsgrenze. Wird sie überschritten, kann der gesamte Betrag – nicht nur der übersteigende Teil – steuerpflichtig werden.
Die Klassiker
Beliebte Bausteine für (fast) jedes Unternehmen
50-€-Sachbezug
Gutscheine, Tank- oder Shopping-Karten bis 50 € pro Monat bleiben steuer- und beitragsfrei. Wichtig: Es muss ein echter Sachbezug sein und die Grenze darf keinesfalls überschritten werden – sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Fundstelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Jobticket & Deutschlandticket
Zuschüsse zu Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und lassen sich mit dem 50-€-Sachbezug kombinieren. Der Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale des Mitarbeiters angerechnet.
Fundstelle: § 3 Nr. 15 EStG
Dienstrad & E-Bike
Wird das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung greift die günstige 0,25-%-Versteuerung. Ein Klassiker mit hohem Begeisterungsfaktor.
Fundstelle: § 3 Nr. 37 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse – von Rückenschule bis Ernährungsberatung – bleiben steuer- und beitragsfrei.
Fundstelle: § 3 Nr. 34 EStG
Kindergartenzuschuss
Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind ohne Betragsgrenze steuer- und beitragsfrei – eines der wirkungsvollsten Extras für junge Familien. Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Fundstelle: § 3 Nr. 33 EStG
Handy & Laptop vom Chef
Die Überlassung betrieblicher Geräte zur privaten Nutzung ist unbegrenzt steuerfrei. Alternativ: pauschaler Auslagenersatz von bis zu 20 € monatlich für die private Telefon-/Internetnutzung im Job.
Fundstelle: § 3 Nr. 45 und Nr. 50 EStG
Mobilität & Verpflegung
Arbeitsweg und Alltag unterstützen
Fahrtkostenzuschuss
Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können mit 15 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei für beide Seiten.
Fundstelle: § 40 Abs. 2 EStG
Essenszuschuss & Restaurantschecks
Mahlzeiten werden nur mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt oder pauschal versteuert – ein spürbares Plus im Alltag, das sich digital sehr einfach abwickeln lässt.
Fundstelle: § 8 Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 2 EStG
Erholungsbeihilfe
156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Partner, 52 € je Kind – jährlich, pauschal mit 25 % versteuert und sozialversicherungsfrei. Perfekt zur Urlaubszeit.
Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
Internetzuschuss
Zuschüsse zu den privaten Internetkosten können bis 50 € monatlich mit 25 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei.
Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG
Motivation & Vorsorge
Langfristig binden und absichern
SFN-Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu festen Prozentsätzen vom Grundlohn steuer- und beitragsfrei – bares Geld für Schichtbetriebe.
Fundstelle: § 3b EStG
Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei – das Standardinstrument der Mitarbeiterbindung.
Fundstelle: § 3 Nr. 63 EStG
Betriebsveranstaltungen
Bis zu zwei Feste im Jahr mit je 110 € pro Mitarbeiter bleiben steuerfrei – darüber hinaus ist eine günstige Pauschalversteuerung möglich.
Fundstelle: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 EStG
Fortbildung & Studium
Übernommene Fortbildungskosten und Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium sind steuer- und beitragsfrei – Weiterbildung als Gehaltsbestandteil.
Fundstelle: § 19 EStG i. V. m. BMF-Schreiben
Weitere Bausteine
Spezialfälle mit echtem Sparpotenzial
Der Haken
Korrekte Abrechnung ist entscheidend
Fast alle Bausteine haben Bedingungen: Viele gelten nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, haben strenge Betragsgrenzen und müssen sauber in der Lohnabrechnung erfasst werden. Fehler fliegen bei der Betriebsprüfung auf – dann drohen Nachzahlungen für Jahre. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir rechnen Ihre Gehaltsextras korrekt, prüfungssicher und dauerhaft ab.
Die steuerliche Gestaltungsberatung, welche Bausteine für Sie optimal sind, übernimmt Ihr Steuerberater – gern auch einer aus unserem Netzwerk.
Bereit für mehr Netto?
Wir richten Ihre Gehaltsbausteine korrekt und dauerhaft in der Lohnabrechnung ein.
Hinweis: Diese Übersicht ist eine allgemeine Information (Stand 2026, Angaben ohne Gewähr) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.