Jobticket und Deutschlandticket
ohne Betragsgrenze
Der einzige Baustein, bei dem eine Prognose über die Steuerfreiheit entscheidet – und bei dem ein verbreiteter Satz schlicht falsch ist.
| Betrag | je nach Amortisation |
| Art | steuerfrei |
| Zusätzlich zum Gehalt | teilweise erforderlich |
| Fundstelle | BMF-Schreiben vom 15.08.2019, geändert am 07.11.2023 |
Man liest häufig, eine BahnCard sei „steuerfrei bei dienstlichem Einsatz, sonst mit 15 % pauschalierbar". Das trifft nicht zu.
Maßgeblich ist eine Amortisationsprognose zum Zeitpunkt der Hingabe: Erwartet der Arbeitgeber, dass sich die Karte allein durch die ersparten Einzelfahrscheine für Dienstreisen bezahlt macht, ist die Überlassung von Anfang an kein Arbeitslohn – auch wenn der Mitarbeiter sie privat mitnutzt.
Reicht die dienstliche Nutzung voraussichtlich nicht für die volle Amortisation, liegt zunächst Arbeitslohn vor. Die ersparten Fahrscheinkosten für Dienstreisen und der reguläre Preis einer Fahrberechtigung für den Arbeitsweg sind dann aber am Ende des Kalenderjahres als Korrekturbetrag mindernd zu berücksichtigen – zwingend, nicht als Wahlrecht.
Wer ohne diese Korrektur abrechnet, versteuert zu viel.
Tritt die prognostizierte Vollamortisation aus unvorhersehbaren Gründen nicht ein – Krankheit, verschobene Termine, ein geändertes Projekt –, ist keine Nachversteuerung vorzunehmen.
Das macht den Baustein weniger riskant, als er zunächst wirkt: Entscheidend ist, was bei Hingabe vernünftigerweise zu erwarten war, nicht was tatsächlich eingetreten ist.
Erwartet der Betrieb bei Hingabe zwölf Dienstreisen, bei denen die Karte jeweils rund 30 € spart, liegt die prognostizierte Ersparnis bei 360 € – über dem Kaufpreis. Die Karte ist damit von Anfang an kein Arbeitslohn, auch wenn der Mitarbeiter sie privat nutzt. Fallen später vier Reisen krankheitsbedingt aus, bleibt es dabei: Eine Nachversteuerung findet nicht statt.
Ohne dokumentierte Prognose fehlt der Beleg. Halten Sie die erwarteten Dienstreisen bei Anschaffung kurz schriftlich fest – ein paar Zeilen genügen, aber sie müssen existieren.
Die Prognose wird bei Hingabe gestellt, nicht rückwirkend am Jahresende.
Bei mehrjähriger Gültigkeit ist zu jedem Jahresende zu korrigieren, nicht erst am Ende der Laufzeit.
ohne Betragsgrenze
25 % Pauschsteuer auf den Mehrbetrag
1 %, bei E-Autos 0,25 %
Rechtsstand 02.11.2026. Welche Bausteine für Ihren Betrieb die richtigen sind, ist eine Frage der steuerlichen Gestaltung – die gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir richten sie in der Lohnabrechnung ein und überwachen die Grenzen.
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