Betriebliche Altersvorsorge
8 % steuerfrei, 4 % beitragsfrei
Hier steht in vielen Übersichten aufgehobenes Recht. Die 100-Euro-Grenze gibt es seit dem Lohnsteuerabzug 2024 nicht mehr – die Richtlinie druckt sie trotzdem weiter ab.
| Betrag | 20 % Pauschsteuer |
| Art | Pauschalierung |
| Zusätzlich zum Gehalt | teilweise erforderlich |
| Fundstelle | § 40b Abs. 3 EStG |
Eine verbreitete Formulierung lautet, die Beiträge seien „steuerfrei oder günstig pauschalierbar". Das trifft nicht zu: § 40b Abs. 3 EStG enthält keine Steuerbefreiung, sondern ausschließlich eine Pauschalierungsmöglichkeit.
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 20 % der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer.
Bis einschließlich 2023 war die Pauschalierung auf einen Durchschnittsbeitrag von 100 € je Arbeitnehmer und Jahr begrenzt. Diese Grenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ersatzlos gestrichen.
Hier liegt eine Falle für alle, die selbst nachschlagen: Die Lohnsteuer-Richtlinie R 40b.2 druckt die 100 € weiterhin ab. Nur eine amtliche Fußnote im Lohnsteuer-Handbuch weist darauf hin, dass die Grenze ab 2024 entfallen ist. Der gestrichene Gesetzeswortlaut geht der Richtlinie vor.
Ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und allein bezugsberechtigt, fließt dem Mitarbeiter zunächst nichts zu – dann gibt es auch nichts zu versteuern.
Deckt der Vertrag berufliches und privates Risiko ab, ist der Beitrag aufzuteilen. Nur der private Teil ist Arbeitslohn und damit überhaupt pauschalierungsfähig. Reichen Sie den Vertrag mit der Beitragsaufteilung ein; wir prüfen, welcher Weg günstiger ist.
Wer die 100 € noch nennt, zitiert aufgehobenes Recht. Und zwar in der gefährlichen Richtung: Die alte Grenze war eine Freigrenze, bei Überschreitung war der gesamte Durchschnittsbeitrag regulär zu versteuern.
Mehrere Arbeitnehmer in einem Vertrag ist Tatbestandsvoraussetzung. Eine Einzelpolice für den Geschäftsführer erfüllt sie nicht.
Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber. Günstig ist der Baustein, kostenlos ist er nicht.
8 % steuerfrei, 4 % beitragsfrei
600 € im Jahr
ohne Betragsgrenze
Rechtsstand 02.11.2026. Welche Bausteine für Ihren Betrieb die richtigen sind, ist eine Frage der steuerlichen Gestaltung – die gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir richten sie in der Lohnabrechnung ein und überwachen die Grenzen.
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