Fahrtkostenzuschuss
15 % Pauschsteuer
Der Baustein für Schichtbetriebe, Baustellen und Standorte ohne Nahverkehrsanschluss. Unbegrenzt steuerfrei – mit einer Bedingung, die oft übersehen wird.
| Betrag | ohne Betragsgrenze |
| Art | steuerfrei |
| Zusätzlich zum Gehalt | nicht erforderlich |
| Fundstelle | § 3 Nr. 32 EStG |
§ 3 Nr. 32 EStG stellt die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei – ohne Betragsgrenze.
Ob der Betrieb dafür einen eigenen Kleinbus einsetzt oder einen Fahrdienst beauftragt, spielt keine Rolle. Begünstigt ist die Beförderung mehrerer Arbeitnehmer gemeinsam, nicht die Fahrt eines einzelnen.
Die Steuerfreiheit gilt nur, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz notwendig ist. Eine Bequemlichkeitsfahrt genügt nicht.
Typisch erfüllt ist das bei Schichtbeginn außerhalb der Betriebszeiten des Nahverkehrs, bei auswärtigen Baustellen und bei Standorten, die anders kaum erreichbar sind. Halten Sie den Grund kurz schriftlich fest – das ist der Beleg, auf den es bei einer Prüfung ankommt.
Für die Tage der Sammelbeförderung entfällt die Entfernungspauschale des Mitarbeiters. Er bekommt die Fahrt, verliert aber den Werbungskostenabzug dafür.
Ohne betriebliche Notwendigkeit ist es steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Notwendigkeit ist Tatbestandsmerkmal, nicht Begründung.
Ein Fahrtkostenersatz in Geld ist etwas anderes. Dafür gelten die Regeln zum Fahrtkostenzuschuss.
15 % Pauschsteuer
ohne Betragsgrenze
1 %, bei E-Autos 0,25 %
Rechtsstand 02.11.2026. Welche Bausteine für Ihren Betrieb die richtigen sind, ist eine Frage der steuerlichen Gestaltung – die gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir richten sie in der Lohnabrechnung ein und überwachen die Grenzen.
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