Digitally Done

Kostenlose Werkzeuge für Ihren Büroalltag

Zwei Kategorien, ein Ziel: weniger Aufwand, mehr Überblick. Unsere kostenlosen Kalkulationstools laufen direkt im Browser – ohne Anmeldung. Unsere Partner-Tools sind geprüfte Software, die wir selbst einsetzen und weiterempfehlen.

Acht Werkzeuge, kostenlos

Sieben laufen in Ihrem Browser, eines ist eine Excel-Vorlage zum Herunterladen. Keines verlangt eine E-Mail-Adresse.

BRUTTO ZU NETTO

Brutto-Netto-Rechner

Was vom Brutto netto übrig bleibt – mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag und den Kosten für den Arbeitgeber.

REISEKOSTEN

Reisekostenabrechnung

Excel-Vorlage für Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten und Übernachtungen – mit hinterlegten Formeln und einem Beispiel.

STUNDENSATZ

Stundensatz-Rechner

Was ein Mitarbeiter erwirtschaften muss, damit sich die Stelle trägt – mit Personal- und Gemeinkosten und Zielrendite.

SELBST ODER ABGEBEN

Selbst machen oder abgeben?

Was Ihre eigene Buchhaltung wirklich kostet, Ihre Arbeitszeit eingerechnet – im Vergleich zum Festpreis.

ERSATZBELEG

Eigenbeleg erstellen

Beleg verloren? In einer Minute einen Eigenbeleg mit allen Pflichtangaben erzeugen und als PDF herunterladen.

XRECHNUNG

XRechnung lesen

XML-Rechnungen im UBL- oder CII-Format lesbar machen, prüfen und ausdrucken. Läuft im Browser, nichts wird hochgeladen.

RECHTSFORM

Rechtsform finden

GmbH, UG, GbR oder Freiberufler – welche Rechtsform zur Gründung passt, in wenigen Fragen. Auch für Bulgarien.

Warum das ohne Anmeldung geht

Gerechnet wird in Ihrem Browser

Wer ein Gehalt, eine Marge oder einen Stundensatz eintippt, gibt Zahlen ein, die sonst niemanden angehen. Deshalb arbeiten diese Werkzeuge dort, wo Sie sie bedienen.

Die Rechner senden nichts

Die sieben Anwendungen bestehen aus HTML und JavaScript und laufen vollständig in Ihrem Browser. Es gibt darin kein Eingabefeld, dessen Inhalt an einen Server geht, und keine Stelle, an der etwas abgelegt wird. Schließen Sie den Reiter, ist die Rechnung weg – auch bei uns, weil sie nie bei uns war.

Die XRechnung wird gelesen, nicht hochgeladen

Die XML-Datei bleibt auf Ihrem Gerät und wird dort angezeigt; gedruckt wird über die Druckfunktion des Browsers. Den Eigenbeleg erzeugt ebenfalls Ihr Browser. Die beiden Bibliotheken, die er dafür braucht, liegen auf unserem Server und nicht bei einem Dritten.

Deshalb können Sie die tatsächlichen Zahlen eintragen – das Gehalt, das gezahlt wird, und den Wareneinsatz, der wirklich anfällt; mit gerundeten Eingaben ist auch das Ergebnis nur gerundet. Auch die Schrift liegt auf unserem Server und wird nicht von Google geladen. Google Analytics wird auf dieser Seite erst nach Ihrer Zustimmung im Banner geladen, vorher wird kein Cookie gesetzt; was dabei erhoben wird, steht im Datenschutzhinweis.

Welches Werkzeug zu welcher Frage

Die Reihenfolge oben ist keine Rangfolge. Wenn Sie mit einer bestimmten Frage hier sind, führt dieser Weg schneller hin.

Lohn, Personal, Dienstreisen

  • Was von einem Gehalt netto übrig bleibt und was die Stelle den Betrieb kostet: Brutto-Netto-Rechner
  • Was ein Mitarbeiter erwirtschaften muss, damit sich seine Stelle trägt: Stundensatz-Rechner
  • Wie eine Dienstreise abgerechnet wird, mit 0,30 € je Kilometer und 28 € oder 14 € Verpflegungspauschale – die Excel-Vorlage unter den acht Werkzeugen: Reisekostenabrechnung

Wenn Sie die Buchhaltung abgeben: Die Grundgebühr beträgt 39 € im Monat für die Lohnabrechnung allein, 59 € für die Finanzbuchhaltung allein und 79 € für beides. Dazu kommen 9 € je Mitarbeiter und 0,69 € je Buchung, beides ohne Staffelung, und 5 € je Mitarbeiter, wenn Schichtarbeit, SFN-Zuschläge oder Tarifbindung abzurechnen sind; die digitale Personalakte ist mit der Lohnabrechnung enthalten und kostet ohne sie 3 € je Mitarbeiter. Einmalige Posten – Einrichtung, Datenübernahme, Betriebs- und Unternehmensnummer – fallen nur unter bestimmten Bedingungen an und stehen mit diesen Bedingungen auf der Preisseite. Alle Beträge netto, abgerechnet im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Keine Mindestlaufzeit.

Ob sich das für Sie rechnet, können Sie vorher durchrechnen – mit Ihrer eigenen Arbeitszeit als Posten: Selbst machen oder abgeben.

Wir buchen laufende Geschäftsvorfälle, rechnen Lohn ab und fertigen die Lohnsteuer-Anmeldung – das ist die Befugnis nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.