Essenszuschuss und Restaurantschecks
Sachbezugswert 2027: 141 € im Monat
Für Montage, Außendienst und Baustellen: Der Mitarbeiter bekommt das Doppelte, und nur die zweite Hälfte wird pauschal versteuert.
| Betrag | 25 % Pauschsteuer auf den Mehrbetrag |
| Art | Pauschalierung |
| Zusätzlich zum Gehalt | nicht erforderlich |
| Fundstelle | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, Pauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG |
Die steuerfreien Verpflegungspauschalen betragen 28 € je Kalendertag bei 24 Stunden Abwesenheit und 14 € für An- und Abreisetage sowie für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung.
Der Arbeitgeber darf darüber hinaus denselben Betrag noch einmal zahlen. Die erste Hälfte bleibt steuerfrei; die zweite Hälfte wird mit 25 % pauschal versteuert und ist dann beitragsfrei. Es werden also nicht 25 % auf den doppelten Betrag erhoben – ein verbreiteter Rechenfehler.
Nur bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden oder für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung.
Ausdrücklich nicht erfasst ist die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Dort steht dieser Weg nicht offen.
An- und Abreisetag je 14 €, drei volle Tage je 28 € – steuerfrei sind 112 €. Der Betrieb zahlt das Doppelte, also 224 €. Die zweiten 112 € werden mit 25 % pauschal versteuert: 28 € Pauschsteuer. Der Monteur bekommt 224 € und versteuert davon nichts.
Nach drei Monaten an derselben Tätigkeitsstätte entfällt die Pauschale – und damit auch alles, was sich verdoppeln ließe.
Für den darüber hinausgehenden Betrag bleibt nur ein besonderer Pauschsteuersatz, den der Arbeitgeber beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen muss.
Die Beträge stehen fest im Gesetz und hängen nicht an den jährlichen Rechengrößen – für 2027 ist keine Änderung verkündet.
Sachbezugswert 2027: 141 € im Monat
15 % Pauschsteuer
je nach Amortisation
Rechtsstand 02.11.2026. Welche Bausteine für Ihren Betrieb die richtigen sind, ist eine Frage der steuerlichen Gestaltung – die gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir richten sie in der Lohnabrechnung ein und überwachen die Grenzen.
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