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Formulare zum Herunterladen

Was wir für die Anmeldung eines Mitarbeiters brauchen, und was der Gesetzgeber dafür verlangt – beides liegt hier als PDF, zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen.

Zum Herunterladen

Zwei Formulare braucht fast jede Anmeldung eines neuen Mitarbeiters. Beide liegen hier – eines von uns, eines amtlich.

PDF · unser Formular

Personalfragebogen

Alle Angaben, die wir zur Einrichtung eines Mitarbeiters in der Lohnabrechnung brauchen – Person, Krankenkasse, Kinder, Beschäftigung und die Pflichtangaben für den Tätigkeitsschlüssel.

  • Drei Seiten, zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen
  • Ohne Angabe zur Konfession – kommt über ELStAM
  • Mit Datenschutzhinweis und Unterschriftsfeld
PDF · amtlicher Vordruck

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Nur für Minijobs. Mit dem Antrag verzichtet der Beschäftigte auf seinen eigenen Rentenversicherungsbeitrag – im Gewerbe 3,6 % des Entgelts. Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 % bleibt davon unberührt.

  • Vordruck der Minijob-Zentrale, immer aktuell
  • Für Beschäftigungen im Gewerbe – im Privathaushalt gelten andere Beitragssätze und ein eigener Vordruck
  • Wird dem Arbeitgeber übergeben, nicht der Minijob-Zentrale geschickt
  • Die Meldung an die Minijob-Zentrale übernehmen wir

Der Verweis führt zur Minijob-Zentrale. Wir halten keine eigene Kopie vor, damit niemand ein veraltetes Formular von uns bekommt. Zuletzt geprüft am 28.10.2026.

Was bei der Befreiung zu beachten ist

Die Fristen stehen in § 6 SGB VI und sind kurz. Sie einzuhalten ist Aufgabe des Arbeitgebers – wir übernehmen die Meldung, brauchen den Antrag dafür aber rechtzeitig.

Schritt 1

Antrag an den Arbeitgeber

Der Beschäftigte füllt den Vordruck aus und gibt ihn dem Arbeitgeber – schriftlich oder elektronisch. An die Minijob-Zentrale geht er nicht (§ 6 Abs. 1b Satz 2 SGB VI).

Schritt 2

Meldung binnen sechs Wochen

Der Arbeitgeber meldet den Antrag mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Zugang. Dann wirkt die Befreiung rückwirkend ab dem Monatsbeginn. Später gemeldet, greift sie erst einen Monat später (§ 6 Abs. 4 SGB VI).

Schritt 3

Gilt, wenn niemand widerspricht

Widerspricht die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats, ist die Befreiung wirksam. Sie gilt dann für die Dauer der Beschäftigung und bei mehreren Minijobs einheitlich für alle.

Rücknahme

Die Befreiung lässt sich einmal wieder aufheben

Auf Antrag des Beschäftigten ist die Befreiung einmalig aufzuheben (§ 6 Abs. 6 SGB VI). Sie endet dann mit dem Monat, der auf den Antrag beim Arbeitgeber folgt. Danach ist diese Entscheidung für die Dauer der Beschäftigung bindend – ein zweites Mal geht es nicht.

Wohin mit den ausgefüllten Formularen

Als Mandant

In Ihr Mandantenpostfach legen oder an die Adresse senden, die Sie beim Onboarding bekommen haben. Beides ist verschlüsselt.

Noch kein Mandant

Dann zuerst das Onboarding – danach steht der Weg für Personalunterlagen fest, und wir übernehmen Anmeldung und Meldungen.

Bitte keine Personalunterlagen über das Kontaktformular schicken – es ist für Anfragen gedacht, nicht für Sozialdaten.