Essenszuschuss und Restaurantschecks
Sachbezugswert 2027: 141 € im Monat
Die Pizza bei der Nachtschicht, das Essen bei der Krisensitzung: bis 60 € je Anlass kein Arbeitslohn. Die Abgrenzung ist allerdings strenger, als viele denken.
| Betrag | 60 € je Anlass |
| Art | Freigrenze |
| Zusätzlich zum Gehalt | nicht erforderlich |
| Fundstelle | R 19.6 Abs. 2 Satz 2 LStR – eine Verwaltungsanweisung |
Werden Speisen während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes gereicht, gehören sie bis zu einem Wert von 60 € je Anlass nicht zum Arbeitslohn. Grundlage ist R 19.6 Abs. 2 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien – eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Speisen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse reicht: Es geht darum, den Einsatz zu ermöglichen, nicht darum, den Mitarbeiter zu entlohnen.
Ein wöchentliches Teammeeting mit Mittagessen ist kein außergewöhnlicher Arbeitseinsatz. Ebenso wenig das regelmäßige Arbeitsessen oder der Jour fixe mit Catering.
Erfasst sind Situationen, die aus dem normalen Ablauf herausfallen: Überstunden bis in den Abend, eine kurzfristig angesetzte Krisensitzung, eine Inventur am Wochenende. Notieren Sie Anlass, Datum und Teilnehmer – ohne diese Angabe lässt sich bei einer Prüfung nichts belegen.
Freigrenze, nicht Freibetrag. Übersteigt der Wert 60 €, wird der gesamte Betrag Arbeitslohn, nicht nur der Mehrbetrag.
Nicht mit den 60 € für persönliche Anlässe verwechseln. Dieselbe Richtlinie nennt denselben Betrag auch für Sachzuwendungen zu Geburtstag oder Hochzeit – das ist ein anderer Tatbestand mit eigener Grenze.
„Steuerfrei" trifft es nicht ganz. Die Speisen sind nicht nach einer Befreiungsvorschrift steuerfrei, sondern von vornherein kein Arbeitslohn. Praktisch ist das Ergebnis dasselbe.
Sachbezugswert 2027: 141 € im Monat
ohne Betragsgrenze
110 € je Fest, zweimal im Jahr
Rechtsstand 02.11.2026. Welche Bausteine für Ihren Betrieb die richtigen sind, ist eine Frage der steuerlichen Gestaltung – die gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir richten sie in der Lohnabrechnung ein und überwachen die Grenzen.
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