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Stundensatz-Rechner

Tragen Sie Personal- und Gemeinkosten ein. Der Rechner ermittelt den

Das Werkzeug rechnet vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an uns übertragen und nichts gespeichert.

Lieber abgeben? Unsere Preise – ab 59 € im Monat für die laufende Buchhaltung, ab 39 € für die Lohnabrechnung, ohne Mindestlaufzeit.

STUNDENSATZ Kosten im Jahr + Ihr GewinnStunden, die Sie wirklich abrechnen können= Ihr StundensatzUrlaub und Krankheit zählen nicht mit

Tragen Sie Personal- und Gemeinkosten ein. Der Rechner ermittelt den

Stundensatz, den ein Mitarbeiter erwirtschaften muss, damit die Stelle

sich trägt.

Verkaufspreis je Stunde, der Personal-, Gemein- und Zusatzkosten deckt

und die gewünschte Marge erwirtschaftet.

212 Arbeitstage im Jahr (260 − 48 Abwesenheit) × 8,0 Std. = 1.696 Std.

brutto. Bei 70 % Abrechenbarkeit bleiben 1.187 verrechenbare Stunden.

Kalkulationshilfe · keine steuerliche oder rechtliche Beratung

So wird gerechnet

Die Formel ist kurz, die Arbeit steckt in den vier Eingaben:

**Stundensatz = (Personalkosten + Gemeinkostenanteil) ÷ verrechenbare

Stunden × (1 + Zielrendite)**

Ein Beispiel mit runden Zahlen:

Bruttogehalt

45.000 € im Jahr

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung

rund 21 %, also etwa 9.450 €

Personalkosten gesamt

54.450 € im Jahr

Gemeinkostenanteil

12.000 € – Miete, Software, Versicherungen, Verwaltung je Kopf

Kosten je Jahr

66.450 €

Verrechenbare Stunden

1.187 bei 70 % Abrechenbarkeit

Kostendeckender Satz

56 € je Stunde

Mit 20 % Zielrendite

67 € je Stunde

Wer dieselbe Stelle mit 1.696 Stunden rechnet – also ohne

Abrechenbarkeit – käme auf 39 €. Das ist der Fehler, der die meisten

Kalkulationen ruiniert: Es wird die Anwesenheit gerechnet, nicht die

verkaufbare Zeit.

Der Arbeitgeberanteil im Einzelnen

Die rund 21 Prozent setzen sich 2026 so zusammen:

  • Rentenversicherung 9,3 %
  • Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags

Ihrer Kasse (im Schnitt 2,9 %, also rund 1,45 %)

  • Pflegeversicherung 1,8 % – in Sachsen abweichend
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 %

Zusammen etwa 21,2 Prozent. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2, die

Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, der je

nach Gewerbe sehr unterschiedlich ausfällt. Rechnen Sie deshalb eher

mit 22 bis 23 Prozent als mit 20.

Den genauen Betrag für ein bestimmtes Gehalt rechnet der

Brutto-Netto-Rechner aus.

Tipps zur Stundensatz-Kalkulation

Die häufigsten Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation – und wie Sie sie

vermeiden.

Abrechenbarkeit realistisch ansetzen

Wer 100 % Auslastung kalkuliert, unterschätzt den Stundensatz

systematisch. Realistisch sind 60–75 % für Dienstleistungsunternehmen.

Der Rest entfällt auf Besprechungen, Akquise, Verwaltung und

Weiterbildung.

Lohnnebenkosten nicht vergessen

Der Arbeitgeber zahlt rund 21 bis 23 % des Bruttogehalts zusätzlich.

Wer nur das Bruttogehalt ansetzt, kalkuliert zu knapp.

Gemeinkosten fair verteilen

Miete, Verwaltung, Buchhaltung und Versicherungen müssen auf alle

Mitarbeiter umgelegt werden. Der Rechner teilt die Gesamtgemeinkosten

durch die Zahl der Vollzeitäquivalente.

Gewinnmarge einplanen

Ein Stundensatz ohne Marge deckt nur Kosten – aber kein Wachstum, keine

Rücklagen und keine Investitionen. 15–25 % sind für gesunde Unternehmen

üblich.

Krankheitstage realistisch schätzen

Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei etwa 15–20 Krankheitstagen im

Jahr. Wer 0 Tage ansetzt, überschätzt die abrechenbaren Stunden und

unterschätzt den Stundensatz.

Stundensatz regelmäßig überprüfen

Gehälter, Mieten und Versicherungen steigen jährlich. Wer den

Stundensatz nicht anpasst, verliert schleichend Marge. Mindestens

einmal im Jahr neu rechnen.

Häufige Fragen zum Stundensatz-Rechner

Was ist der Unterschied zwischen Stundensatz und Stundenlohn?

Der Stundenlohn ist das, was der Mitarbeiter bekommt. Der Stundensatz

ist das, was der Kunde zahlt. Zwischen beiden liegen Arbeitgeberanteil,

Gemeinkosten, nicht abrechenbare Zeit und die Marge – in der Rechnung

oben ein Verhältnis von etwa 1 zu 2,8.

Wie viele verrechenbare Stunden sind realistisch?

260 Werktage minus Urlaub, Feiertage und Krankheit ergeben rund 212

Arbeitstage. Bei 8 Stunden sind das 1.696 Stunden Anwesenheit. Davon

lassen sich in einem Dienstleistungsbetrieb 60 bis 75 Prozent

verkaufen, also etwa 1.000 bis 1.270 Stunden.

Gilt die Rechnung auch für Selbstständige ohne Angestellte?

Ja, mit einer Änderung: Statt des Bruttogehalts setzen Sie den Betrag

an, den Sie selbst verdienen wollen, zuzüglich Ihrer eigenen

Kranken- und Altersvorsorge. Der Rest der Rechnung bleibt gleich – und

die Abrechenbarkeit liegt bei Einzelunternehmern erfahrungsgemäß eher

bei 50 als bei 70 Prozent.

Muss ich die Umsatzsteuer aufschlagen?

Der Rechner arbeitet mit Nettobeträgen. Die Umsatzsteuer kommt

obendrauf und ist für Sie ein durchlaufender Posten – sie gehört nicht

in die Kalkulation, sondern auf die Rechnung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft vollständig im Browser. Es wird nichts an einen

Server übertragen und nichts gespeichert.

Lohnabrechnung und Buchhaltung auslagern?

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung – digital, zu

einem Preis, der vorher feststeht. Die Zahlen, die in diese Rechnung

gehören, stehen dann monatlich in Ihrer BWA, statt einmal im Jahr

geschätzt zu werden.

Lieber abgeben als selbst rechnen?

Die laufende Buchhaltung kostet 59 € im Monat, die Lohnabrechnung 39 €, beides zusammen 79 € – dazu 0,69 € je Buchung und 9 € je Mitarbeiter. Einheitlich, ohne Staffelung und ohne Mindestlaufzeit.