Stundensatz-Rechner
Tragen Sie Personal- und Gemeinkosten ein. Der Rechner ermittelt den
Das Werkzeug rechnet vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an uns übertragen und nichts gespeichert.
Lieber abgeben? Unsere Preise – ab 59 € im Monat für die laufende Buchhaltung, ab 39 € für die Lohnabrechnung, ohne Mindestlaufzeit.
Tragen Sie Personal- und Gemeinkosten ein. Der Rechner ermittelt den
Stundensatz, den ein Mitarbeiter erwirtschaften muss, damit die Stelle
sich trägt.
Verkaufspreis je Stunde, der Personal-, Gemein- und Zusatzkosten deckt
und die gewünschte Marge erwirtschaftet.
212 Arbeitstage im Jahr (260 − 48 Abwesenheit) × 8,0 Std. = 1.696 Std.
brutto. Bei 70 % Abrechenbarkeit bleiben 1.187 verrechenbare Stunden.
Kalkulationshilfe · keine steuerliche oder rechtliche Beratung
So wird gerechnet
Die Formel ist kurz, die Arbeit steckt in den vier Eingaben:
**Stundensatz = (Personalkosten + Gemeinkostenanteil) ÷ verrechenbare
Stunden × (1 + Zielrendite)**
Ein Beispiel mit runden Zahlen:
Bruttogehalt
45.000 € im Jahr
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
rund 21 %, also etwa 9.450 €
Personalkosten gesamt
54.450 € im Jahr
Gemeinkostenanteil
12.000 € – Miete, Software, Versicherungen, Verwaltung je Kopf
Kosten je Jahr
66.450 €
Verrechenbare Stunden
1.187 bei 70 % Abrechenbarkeit
Kostendeckender Satz
56 € je Stunde
Mit 20 % Zielrendite
67 € je Stunde
Wer dieselbe Stelle mit 1.696 Stunden rechnet – also ohne
Abrechenbarkeit – käme auf 39 €. Das ist der Fehler, der die meisten
Kalkulationen ruiniert: Es wird die Anwesenheit gerechnet, nicht die
verkaufbare Zeit.
Der Arbeitgeberanteil im Einzelnen
Die rund 21 Prozent setzen sich 2026 so zusammen:
- Rentenversicherung 9,3 %
- Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags
Ihrer Kasse (im Schnitt 2,9 %, also rund 1,45 %)
- Pflegeversicherung 1,8 % – in Sachsen abweichend
- Arbeitslosenversicherung 1,3 %
Zusammen etwa 21,2 Prozent. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2, die
Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, der je
nach Gewerbe sehr unterschiedlich ausfällt. Rechnen Sie deshalb eher
mit 22 bis 23 Prozent als mit 20.
Den genauen Betrag für ein bestimmtes Gehalt rechnet der
Brutto-Netto-Rechner aus.
Tipps zur Stundensatz-Kalkulation
Die häufigsten Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation – und wie Sie sie
vermeiden.
Abrechenbarkeit realistisch ansetzen
Wer 100 % Auslastung kalkuliert, unterschätzt den Stundensatz
systematisch. Realistisch sind 60–75 % für Dienstleistungsunternehmen.
Der Rest entfällt auf Besprechungen, Akquise, Verwaltung und
Weiterbildung.
Lohnnebenkosten nicht vergessen
Der Arbeitgeber zahlt rund 21 bis 23 % des Bruttogehalts zusätzlich.
Wer nur das Bruttogehalt ansetzt, kalkuliert zu knapp.
Gemeinkosten fair verteilen
Miete, Verwaltung, Buchhaltung und Versicherungen müssen auf alle
Mitarbeiter umgelegt werden. Der Rechner teilt die Gesamtgemeinkosten
durch die Zahl der Vollzeitäquivalente.
Gewinnmarge einplanen
Ein Stundensatz ohne Marge deckt nur Kosten – aber kein Wachstum, keine
Rücklagen und keine Investitionen. 15–25 % sind für gesunde Unternehmen
üblich.
Krankheitstage realistisch schätzen
Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei etwa 15–20 Krankheitstagen im
Jahr. Wer 0 Tage ansetzt, überschätzt die abrechenbaren Stunden und
unterschätzt den Stundensatz.
Stundensatz regelmäßig überprüfen
Gehälter, Mieten und Versicherungen steigen jährlich. Wer den
Stundensatz nicht anpasst, verliert schleichend Marge. Mindestens
einmal im Jahr neu rechnen.
Häufige Fragen zum Stundensatz-Rechner
Was ist der Unterschied zwischen Stundensatz und Stundenlohn?
Der Stundenlohn ist das, was der Mitarbeiter bekommt. Der Stundensatz
ist das, was der Kunde zahlt. Zwischen beiden liegen Arbeitgeberanteil,
Gemeinkosten, nicht abrechenbare Zeit und die Marge – in der Rechnung
oben ein Verhältnis von etwa 1 zu 2,8.
Wie viele verrechenbare Stunden sind realistisch?
260 Werktage minus Urlaub, Feiertage und Krankheit ergeben rund 212
Arbeitstage. Bei 8 Stunden sind das 1.696 Stunden Anwesenheit. Davon
lassen sich in einem Dienstleistungsbetrieb 60 bis 75 Prozent
verkaufen, also etwa 1.000 bis 1.270 Stunden.
Gilt die Rechnung auch für Selbstständige ohne Angestellte?
Ja, mit einer Änderung: Statt des Bruttogehalts setzen Sie den Betrag
an, den Sie selbst verdienen wollen, zuzüglich Ihrer eigenen
Kranken- und Altersvorsorge. Der Rest der Rechnung bleibt gleich – und
die Abrechenbarkeit liegt bei Einzelunternehmern erfahrungsgemäß eher
bei 50 als bei 70 Prozent.
Muss ich die Umsatzsteuer aufschlagen?
Der Rechner arbeitet mit Nettobeträgen. Die Umsatzsteuer kommt
obendrauf und ist für Sie ein durchlaufender Posten – sie gehört nicht
in die Kalkulation, sondern auf die Rechnung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig im Browser. Es wird nichts an einen
Server übertragen und nichts gespeichert.
Lohnabrechnung und Buchhaltung auslagern?
Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung – digital, zu
einem Preis, der vorher feststeht. Die Zahlen, die in diese Rechnung
gehören, stehen dann monatlich in Ihrer BWA, statt einmal im Jahr
geschätzt zu werden.
Lieber abgeben als selbst rechnen?
Die laufende Buchhaltung kostet 59 € im Monat, die Lohnabrechnung 39 €, beides zusammen 79 € – dazu 0,69 € je Buchung und 9 € je Mitarbeiter. Einheitlich, ohne Staffelung und ohne Mindestlaufzeit.