Gastronomie und Hotellerie
Trinkgeld, Personalverpflegung mit Sachbezugswerten, SFN-Zuschläge und Kassenführung nach GoBD.
Die Buchführung folgt überall denselben Gesetzen, aber nicht jede Branche stolpert über dieselben Stellen.
Die Buchführung folgt überall denselben Gesetzen – aber nicht jede Branche stolpert über dieselben Stellen. Wo in der Gastronomie das Trinkgeld zur Streitfrage wird, sind es im Handwerk die Auslösen und in der Pflege die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsdienste.

Jede Seite nennt die Fälle, die in dieser Branche regelmäßig falsch gebucht werden – und was wir dagegen tun.
Trinkgeld, Personalverpflegung mit Sachbezugswerten, SFN-Zuschläge und Kassenführung nach GoBD.
Schichtdienst, Nacht- und Feiertagszuschläge, Tarifbindung und wechselnde Einsatzorte.
Reisekosten, Auslösen, Material auf der Baustelle und Abschlagsrechnungen über mehrere Monate.
Spesen, Lenkzeiten, Fahrerkosten und grenzüberschreitende Umsatzsteuer.
Tageskassen, Aushilfen im Wechsel und unterschiedliche Umsatzsteuersätze im selben Bon.
Zahlungsdienstleister, Marktplatzgebühren, Retouren und die Umsatzsteuer im EU-Versandhandel.
Umsatzsteuerfreie und steuerpflichtige Leistungen in einem Betrieb, Privatliquidation und Abrechnung über die KV.
Vorräte, Anlagevermögen, Schichtmodelle und Zuschläge nach § 3b EStG.
Projektabgrenzung, Freelancer-Rechnungen, Lizenzen aus dem Ausland und Reverse-Charge.
Minijobs in großer Zahl, wechselnde Objekte, Tarifbindung und Nachweispflichten.
Durchgehende Schichten, Nacht- und Feiertagsarbeit, Bewacherregister und Tariflohn.
Kleinbeträge, Material und Arbeitszeit auf viele Objekte verteilt, oft mit wenigen Mitarbeitern.
Ihre Branche fehlt? Die Buchführung übernehmen wir trotzdem – die Seiten sind nach Häufigkeit entstanden, nicht nach Zuständigkeit. Schreiben Sie uns, was bei Ihnen besonders ist.
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