Minijobber und Aushilfen
Ständig wechselnde Teams aus Minijobs, Teilzeit und Saisonkräften – jede Konstellation hat eigene Regeln.
Wir kennen die Besonderheiten von Restaurants, Cafés, Bars und Hotels – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
Ständig wechselnde Teams aus Minijobs, Teilzeit und Saisonkräften – jede Konstellation hat eigene Regeln.
Zuschläge fallen genau dann an, wenn andere frei haben – und müssen steuerlich sauber getrennt werden.
Vom steuerfreien Trinkgeld bis zur Personalverpflegung: In der Gastro lauern viele Detailfragen.

9 € pro Mitarbeiter und Monat – Preis berechnen
Kassenumsätze, Lieferantenrechnungen, viele kleine Belege: Wir buchen laufend digital – Sie fotografieren nur noch.
Mahlzeiten, die Sie Ihren Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt überlassen, sind Sachbezug und mit den amtlichen Sachbezugswerten anzusetzen – nicht mit dem Verkaufspreis. Diese Werte ändern sich jährlich. Wer sie nicht anpasst, rechnet dauerhaft falsch ab.
Trinkgeld, das Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch direkt an Mitarbeiter geben, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und muss nicht abgerechnet werden. Anders sieht es bei Bedienungsgeldern oder zentral verteilten Servicepauschalen aus – die sind Arbeitslohn. Die Unterscheidung ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt bei Prüfungen.
Wir setzen die aktuellen Sachbezugswerte automatisch an und ordnen Trinkgeldregelungen korrekt zu. Was Sie liefern müssen, ist lediglich die Information, wie in Ihrem Betrieb verteilt wird.
Elektronische Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen und jeden Einzelvorgang unveränderbar aufzeichnen. Tagesabschlüsse allein genügen nicht mehr. Fehlt die Einzelaufzeichnung, darf das Finanzamt schätzen – und Schätzungen fallen selten zugunsten des Betriebs aus.
Für die Buchhaltung heißt das: Wir brauchen Ihre Tagesabschlüsse samt der zugehörigen Kassendaten, nicht nur die Summe. Aus diesen Daten buchen wir laufend und archivieren revisionssicher. Die Belege Ihrer Lieferanten reichen Sie wie alle anderen digital ein.
Sehr unkompliziert: Neue Mitarbeiter melden Sie uns formlos mit unserer Stammdaten-Vorlage, wir übernehmen Anmeldung (15 €), Abrechnung und bei Bedarf die Abmeldung (0 €). Auch kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs rechnen wir routiniert ab.
Es gelten unsere transparenten Standardpreise: 9 € pro Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung, 0,69 € je Buchung in der Finanzbuchhaltung – beides ohne Staffel. UStVA und BWA inklusive. Schicht- und Tarifabrechnung: + 5 € je betroffenem Mitarbeiter. Berechnen Sie Ihren Preis im Online-Rechner – ohne Anfrage.
So einfach wie möglich: Preis online berechnen, Online-Onboarding in rund 10 Minuten ausfüllen, Mandatsvertrag und AVV herunterladen – wir übernehmen Ihre Daten und richten alles ein. Meist sind Sie innerhalb weniger Tage startklar.
Als kurzfristige Beschäftigung, wenn die Tätigkeit auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Sie ist sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Wir prüfen die Grenzen laufend mit.
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