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Lohnabrechnung nach Standort

Für jedes Bundesland gelten eigene Feiertage – und die bestimmen Sollarbeitszeit und Zuschläge nach § 3b EStG. Wählen Sie Ihren Standort, dann sehen Sie die Feiertage, die für Ihre Abrechnung zählen.

Ihren Standort wählen

Wo wir sitzen, spielt für Ihre Abrechnung keine Rolle – abgerechnet wird nach dem Feiertags- und Tarifrecht Ihres Bundeslandes.

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