Schichten rund um die Uhr
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste mit wechselnden Zuschlägen machen jede Abrechnung zum Puzzle.
Wir kennen die Besonderheiten von Pflegedienste, Pflegeheime und soziale Einrichtungen – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste mit wechselnden Zuschlägen machen jede Abrechnung zum Puzzle.
Ständige Ein- und Austritte bedeuten laufend Meldungen, Bescheinigungen und neue Stammdaten.
Wer die aktuellen Sätze verpasst, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.

9 € pro Mitarbeiter und Monat – Preis berechnen
Ihre Belege aus Abrechnungen mit Pflegekassen und Privatzahlern buchen wir laufend und liefern monatlich eine klare BWA.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei – aber nur bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns und nur für tatsächlich in diesen Zeiten geleistete Arbeit. Wer pauschal zahlt statt nach tatsächlichen Stunden abzurechnen, verliert die Steuerfreiheit rückwirkend. Das fällt in der Regel erst bei der Betriebsprüfung auf, dann aber für mehrere Jahre.
Hinzu kommt der Grundlohnbegriff: Maßgeblich ist der laufende Stundenlohn ohne Zulagen, gedeckelt bei 50 € je Stunde. Bei Wechselschichtzulagen und tariflichen Zuschlägen wird die Berechnung schnell unübersichtlich – genau hier entstehen die Fehler, die später Geld kosten.
Wir rechnen diese Konstellationen mit den tatsächlichen Dienstzeiten ab und übernehmen Ihre Dienstplandaten direkt aus der Zeiterfassung. Der Aufpreis dafür liegt transparent bei 5 € je betroffenem Mitarbeiter und Monat.
In der Pflege wechselt Personal häufiger als in den meisten Branchen. Jeder Eintritt bedeutet Anmeldung zur Sozialversicherung, Stammdatenanlage und Prüfung der Beschäftigungsform; jeder Austritt Abmeldung, Bescheinigungen und Lohnsteuerbescheinigung.
Bei uns melden Sie Eintritte und Austritte formlos – Anmeldung kostet einmalig 15 € je Mitarbeiter, die Abmeldung ist kostenlos. Bescheinigungen und AAG-Anträge für U1- und U2-Erstattungen sind ohne Aufpreis enthalten, weil sie in Ihrer Branche zum Alltag gehören.
Ja – Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Wechselschichtzuschläge rechnen wir inklusive der steuerfreien Grenzen nach § 3b EStG korrekt ab, auch bei Tarifbindung. Dafür gilt unser transparenter Aufpreis von 5 € je betroffenem Mitarbeiter.
Es gelten unsere transparenten Standardpreise: 9 € pro Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung, 0,69 € je Buchung in der Finanzbuchhaltung – beides ohne Staffel. UStVA und BWA inklusive. Schicht- und Tarifabrechnung: + 5 € je betroffenem Mitarbeiter. Berechnen Sie Ihren Preis im Online-Rechner – ohne Anfrage.
So einfach wie möglich: Preis online berechnen, Online-Onboarding in rund 10 Minuten ausfüllen, Mandatsvertrag und AVV herunterladen – wir übernehmen Ihre Daten und richten alles ein. Meist sind Sie innerhalb weniger Tage startklar.
Ja. Ein Export aus Ihrer Zeiterfassung oder Dienstplansoftware genügt – als Tabelle oder CSV. Daraus rechnen wir Zuschläge und Zeiten ab, ohne dass jemand Stunden abtippt.
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