Monatliche Abrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Agenda, Bereitstellung über das Agenda Personal Portal. Ihre Mitarbeiter rufen ihre Unterlagen dort selbst ab.
39 € Grundgebühr im Monat plus 9 € je Mitarbeiter – einheitlich, ohne Staffelung und ohne Mindestlaufzeit. Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger, Lohnsteuer-Anmeldungen und das Bescheinigungswesen sind enthalten.
Feiertage bestimmen die Sollarbeitszeit und die Zuschläge nach § 3b EStG. Wer Mitarbeiter in Chemnitz beschäftigt, rechnet nach dem Feiertagsrecht von Sachsen ab – auch wenn der Betrieb seinen Sitz woanders hat.
| Datum | Feiertag | Gilt |
|---|---|---|
| 01.01. | Neujahr | landesweit |
| 26.03. | Karfreitag | landesweit |
| 29.03. | Ostermontag | landesweit |
| 01.05. | Tag der Arbeit | landesweit |
| 06.05. | Christi Himmelfahrt | landesweit |
| 17.05. | Pfingstmontag | landesweit |
| 27.05. | Fronleichnam | nur in bestimmten Gemeinden der Oberlausitz |
| 03.10. | Tag der Deutschen Einheit | landesweit |
| 31.10. | Reformationstag | landesweit |
| 17.11. | Buß- und Bettag | landesweit |
| 25.12. | 1. Weihnachtstag | landesweit |
| 26.12. | 2. Weihnachtstag | landesweit |
Nicht landesweit: Fronleichnam am 27.05. (nur in bestimmten Gemeinden der Oberlausitz). Ob der Tag für Ihren Betrieb gilt, hängt von der Gemeinde ab – wir klären das bei der Einrichtung.
In Sachsen tragen Beschäftigte ohne Kind einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Anteil am Beitrag zur Pflegeversicherung als in den übrigen Bundesländern. Grund ist, dass Sachsen den Buß- und Bettag als Feiertag beibehalten hat. Das wird in der Abrechnung automatisch berücksichtigt.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Agenda, Bereitstellung über das Agenda Personal Portal. Ihre Mitarbeiter rufen ihre Unterlagen dort selbst ab.
Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen, Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger, Bescheinigungen für Behörden – ohne Aufpreis.
Beides in der Lohnbuchhaltung enthalten – bei anderen Anbietern eigene Module mit eigenem Preis. Erfasste Stunden fließen direkt in die Abrechnung, ohne Abtippen.
Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit. Preisänderungen kündigen wir sechs Wochen vorher an, mit Sonderkündigungsrecht.
Wir arbeiten vollständig digital. Für die Lohnabrechnung ist das kein Nachteil: Meldungen laufen ohnehin elektronisch, Unterlagen kommen über das Portal. Einen Termin vor Ort in Chemnitz braucht es dafür nicht.
Nein. Die Lohnabrechnung läuft elektronisch – Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Finanzamt werden ohnehin digital übermittelt. Maßgeblich ist das Feiertagsrecht von Sachsen, nicht unser Sitz.
39 € Grundgebühr plus 10 × 9 € = 129 € im Monat, netto. Dazu einmalig 15 € für die Firmenstammdaten und 15 € je Mitarbeiter für das Anlegen. In Kombination mit der Finanzbuchhaltung beträgt die Grundgebühr 79 € statt 39 €.
Schichtmodelle, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Tarifverträge kosten 5 € je betroffenem Mitarbeiter und Monat zusätzlich. Die steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG berechnen wir dabei korrekt mit.
Nein. Wir erbringen die nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten: laufende Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldungen, Meldungen und Auswertungen. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.
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