Ersatzbeleg-Generator
PDF in Sekunden
Beleg verloren, keinen Bon erhalten oder ein Automat ohne Quittung? Fülle die Angaben aus und lade dir einen ordentlichen Eigenbeleg gem. § 146 AO als PDF herunter.
Zur Einordnung: Ein Ersatzbeleg ist nur die Ausnahme, nicht die Regel – das Finanzamt akzeptiert ihn lediglich bei glaubhaft fehlendem Original. Ein Vorsteuerabzug ist damit in der Regel nicht möglich, absetzbar ist meist nur der Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Im Zweifel sprich das Vorgehen mit deiner Buchhaltung ab.
Angaben zum Ersatzbeleg
Diese Person bestätigt mit Datum und Unterschrift, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
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Häufige Fragen zum Ersatzbeleg
Wann darf ich einen Ersatzbeleg verwenden?
Nur wenn kein Originalbeleg beschafft werden kann – z. B. bei verlorenen Quittungen, Automaten ohne Belegausgabe oder unleserlichen Belegen. Er ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Kann ich mit einem Ersatzbeleg die Vorsteuer abziehen?
Nein. Ein Eigenbeleg berechtigt in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug, da er keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG darstellt. Absetzbar ist meist nur der Bruttobetrag als Betriebsausgabe.
Was muss ein Ersatzbeleg enthalten?
Unternehmen, Datum, Zahlungsempfänger, Ort, Betrag (brutto), Zahlungsart, Kostenart, Grund für den fehlenden Originalbeleg, Beschreibung des Anlasses sowie Name und Unterschrift des Ausstellers.
Ist der Generator kostenlos?
Ja. Vollständig kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Datenweitergabe. Die PDF-Erstellung läuft direkt im Browser – es werden keine Daten an Server übertragen.