Laufende Buchhaltung für Unternehmen in Konstanz
59 € Grundgebühr im Monat plus 0,69 € je Buchung – einheitlich, ohne Staffelung und ohne Mindestlaufzeit. Belege erfassen, Geschäftsvorfälle buchen, Offene Posten verwalten und die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten gehören dazu.

Was wir übernehmen
Belege erfassen und buchen, Offene Posten verwalten, die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten, monatlich BWA und Auswertungen liefern und die Unterlagen für Ihren Steuerberater aufbereiten. Einen Rückstand räumen wir mit auf.
Für die Buchführung nichts, für den Lohn alles
Sagen wir es offen: Für Ihre laufende Buchführung spielt es keine Rolle, dass Ihr Unternehmen in Konstanz sitzt. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung und Umsatzsteuergesetz gelten bundeseinheitlich. Eine Buchung ist in Konstanz dieselbe wie überall – und genau deshalb funktioniert digitale Buchhaltung ortsunabhängig.
Anders, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen. Dann rechnet sich Ihr Betrieb nach dem Feiertagsrecht von Baden-Württemberg ab, und das sind 12 gesetzliche Feiertage im Jahr 2027.
Zu den neun Tagen, die überall in Deutschland gelten, kommen in Baden-Württemberg 3 weitere:
- Heilige Drei Könige – 06.01.
- Fronleichnam – 27.05.
- Allerheiligen – 01.11.
Ein Betrieb in Konstanz hat damit 3 Feiertage mehr als einer in Berlin, Hamburg oder Niedersachsen. Die Zahl ist kein Detail: Sie bestimmt die Sollarbeitszeit und damit, welche Stunden als Mehrarbeit gelten. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht jeder Feiertag acht Stunden, die bezahlt werden, ohne gearbeitet zu sein – bei 12 Tagen sind das 96 Stunden im Jahr je Vollzeitkraft.
Fällt Arbeit auf einen dieser Tage, sind Zuschläge nach § 3b EStG steuer- und beitragsfrei – aber nur, wenn der Tag im Bundesland wirklich ein Feiertag ist. Wer bundesweit gleich abrechnet, zahlt entweder zu viel oder bekommt bei der Betriebsprüfung ein Problem.
Was es kostet
59 € Grundgebühr im Monat plus 0,69 € je Buchung – einheitlich, ohne Staffelung, ohne Mindestlaufzeit. Zusammen mit der Lohnabrechnung sind es 79 € statt 98 €. Alle Beträge netto, Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG.
Wo unsere Arbeit endet
Wir erbringen die nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben Steuerberatern vorbehalten – wir arbeiten ihm zu, statt ihn zu ersetzen. Wenn Sie keinen haben, nennen wir Ihnen zwei Kanzleien.
Buchhaltung in Konstanz abgeben
Nach dem Onboarding bekommen Sie Mandatsvertrag und Auftragsverarbeitungsvertrag sofort und unterschrieben zurück – ohne Rückruftermin.