Beleg verloren, keinen Bon erhalten oder ein Automat ohne Quittung? Fülle die Angaben aus und lade dir in Sekunden einen ordentlichen Ersatzbeleg (Eigenbeleg) als PDF herunter – zum Abheften bei deinen Buchhaltungsunterlagen.
ℹ️Zur Einordnung: Ein Ersatzbeleg ist nur die Ausnahme, nicht die Regel – das Finanzamt akzeptiert ihn lediglich bei glaubhaft fehlendem Original. Ein Vorsteuerabzug ist damit in der Regel nicht möglich, absetzbar ist meist nur der Bruttobetrag als Betriebsausgabe. Im Zweifel sprich das Vorgehen mit deiner Buchhaltung ab.
Angaben zum Ersatzbeleg
Diese Person bestätigt mit Datum und Unterschrift auf dem Ersatzbeleg, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ersatzbeleg
Eigenbeleg gem. § 146 Abs. 5 AO
Beleg-Nr.—
Unternehmen
—
Datum der Ausgabe
—
Zahlungsempfänger
—
Ort
—
Zahlungsart
—
Kostenart
—
Grund für Ersatzbeleg
—
Betrag (brutto)
0,00 €
Beschreibung / Anlass
—
Hiermit wird bestätigt, dass der oben genannte Betrag tatsächlich gezahlt wurde und kein Originalbeleg vorliegt bzw. beschafft werden konnte.