Trage dein Bruttogehalt ein. Der Rechner ermittelt live Sozialabgaben, Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer nach den aktuellen Werten für 2026.
Neben dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Kinderfreibeträge mindern hier – wie in der echten Lohnabrechnung – nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die laufende Lohnsteuer (die läuft stattdessen über das monatliche Kindergeld). Steuerklassen III/V/VI, individuelle Vorsorgepauschalen, Midijob-Übergangsbereich (603–2.000 €) und Minijobs werden vereinfacht angenähert. Für eine verbindliche Abrechnung nutzt bitte eure Lohnbuchhaltung oder den offiziellen BMF-Rechner.